Aus rechtlichen Gründen ist es unerlässlich, dass die Person, die die Einäscherung wünscht, bei der Abholung und Überführung zum Bestattungsinstitut anwesend ist, wo der Verstorbene bis zur Einäscherung verbleibt. Unser Bestattungspersonal wird den Antragsteller bitten, die notwendigen Dokumente zu unterschreiben, um die Beerdigung durchführen zu können.
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